Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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In Anmerkung *“) zu § 90 ist anstatt: 
„Der erfolgreiche Besuch der ersten Gymnasial- 
klasse bezw. des dritten Realgymnasialkurses.“ zu 
setzen: „Der erfolgreiche Besuch der sechsten Klasse" 
(ohne weitere Ausscheidung zwischen humanistischen 
und Realgymnasien). 
In 8 90 Ziff. 4 muß es statt: „(beziehungs- 
weise für die dritte Gymnasialklasse der Bayerischen 
humanistischen und für den fünften Kurs der 
Bayerischen Realgymnasien)“ heißen: „(beziehungs- 
weise für die achte Klasse der Bayerischen 
humanistischen und Real-Gymnasien.)“
	        
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