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1. die Einfuhr von lebendem Rindvieh und frischem Rindfleisch aus Amerika
ist verboten,
2. die voranstehend in Ziff. 1 getroffene Verfügung tritt sofort in Kraft.
München, den 8. November 1894.
Frhr. v. Feilihsch.
Hofdienst-Nachrichten.
Im Uamen Seiner Majestät des Hänigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreiches Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'n 16. Oktober ds. Is. den lebens-
länglichen Neichsrath und Universitätsprofessor,
Dr. Georg Freiherrn von Hertling, zum
k. Kämmerer,
unter'm 18. Oktober den Sekondlientenant
im 10. Infanterie-Regiment, Eduard Frei-
herrn von Brück, zum k. Kammerjunker,
unter'm 23. Oktober den Kammerjunker
und Rittergutsbesitzer Dr. jur. Max Freiherrn
von Pölnitz, Bezirksamtsassessor bei der
k. Polizei-Direktion München, zum k. Käm-
merer,
auf deren allerunterthänigstes Ansuchen, und
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Kopplstätter.
unter'm 31. Oktober de. Is. die k.
Kämmerers= und Obersthofmarschalls-Gattin
Lucy Gräfin von Seinsheim, geb. Miß
Bridgemann, vom 1. November ds. Is. an zur
k. Palastdame,
zu ernennen;
serner mit Allerhöchstem Signate vom
3. November 1894 den wegen Krankheit und
dadurch herbeigeführter Funktionsunfähigkeit in
den erbetenen bleibenden Ruhestand versetzten
NRechnungskommissär der k. Rechnungskammer,
k. Regierungsrath Ludwig Bayer, von seiner
Dienstesleistung bei der k. Hofrechnungs-
Revisionsstelle in Anerkennung seiner in dieser
Eigenschaft mit Treue und Eifer geleisteten
ersprießlichen Dienste zu entheben, und
den Rechnungskommissär der k. Rech-
nungskammer Anton Müller unter Bezug-
nahme auf die Allerhöchste Verordnung vom
17. April 1853, „die Behandlung des Hof-
rechnungswesens betr.“, der k. Hofrechnungs-
Revisions-Stelle zur Dienstleistung beizugeben.