Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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Bezeichnung 
bei 8 1. rze der Behörde, an welche 
anwärter nicht aus- die Bewerbungen zu 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten sichten sind, wenn es nich Bemerkungen. 
« kcllcnmwxlchcmdtc Behörde selbst ist, bei 
Umfange dieselben welcher die Anstellung 
vorbehalten sind. gewünscht wird. 
  
  
  
  
3. Oberlandesgerichte. 
Bei „Sekretariatsassistenten“ und bei 
„Sekretariatsgehilfen“ ist jeweils 
ein Stern “ vorzusetzen. 
Der Vortrag „Aufseher im Justiz- 
gebäude in Zweibrücken“ und 
„Aufseher in den neuen Justiz- 
gebäuden in Nürnberg und Augs- 
burg" kommt in Wegfall, da diese 
Stellen jetzt in Botenstellen um- 
gewandelt sind. 
4. Landgerichte. 
Die Stelle des Boten und Haus- 
meisters im Gebäude des k. Land- 
gerichts München 1 und des Auf- 
sehers (Heizers) im neuen Justiz- 
gebäude zu Würzburg kommen als 
unter den Botenstellen mitbegriffen 
hier in Wegfall. 
5. Amtagerichle. 
An Stelle des Vortrags „Amts- 
gerichtsdiener“ ist zu sotzen: 
Amtsgerichtsdiener mit G#an #8. 
dienst, — Staatsministerium 
Amtegerichtsdiener ohne Gefängniß- A der Justiz. 
dienst. — 
7. Strafrechtspflege 
hat nunmel # #u lauten: 
  
*Gefängnß. walter, —I 
'Gefängnißwärter, — ... 
Geiangmßausseher, — Stantsministerium 
Heizer in den Strafvollstreckungs= er Justiz. 
gefängnissen, —
	        
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