Eisenbahnen — Handel. 3
Eisenbahnen.
— Verkehrsorduung für die Eisen-
bahnen Deutschlands in Bayern: hier
Abänderungen 143—144.
— Aeförderung von Sprengstofsen nach Maß
gabe des § 35, Ziffer Sc der Friedens-Trans
port-Ordnung. 52—33.
F.
Fahrmaterial der Staatseiseubahnen.
Siehe „Eisenbahnen“.
Familien Fideikommisse.
— Nestätigungs Urkunde über das Freiherrlich
Waitz von Eschen'sche Familien Fidei-
kommiß. 55—71.
— Bestätigungs-Urkunde über das Gräflich zu
Arco-Zinneberg'sche Familien-Fideikommiß.
495—504.
Fideikommisse.
kommisse."
Finanzgeset für die X Xll. Finanzperiode 1894
und 1895. 279—294.
Fischerei. Oberpolizeiliche Vorschriften über
die Zeit und Art des Fischfanges im Boden
see. 132—137.
Floßordnung. Abänderung der provisorischen
Schifffahrts und Floßorduung für die Donau
innerhalb des bayer. Staatsgebietes betr. 615.
Siehe „Familien Fidei
Forstwesen. Wiederbesetzung des Forstamtes
Perlach. 507.
Forstwirthschaftliche Betriebe.
— Vollzug des Gesetzes über die land- und forst
wirthschaftliche Unfalll und Krankenver
sicherung. 140. 529. 603.
Frankreich.
— Französisches Consulat für die Pfalz in
Mannheim 108.
— Französisches Consulat in Nürnberg. 138.
Fremde Dekorationen. Siehe „Dekorationen“.
Friedeuspräsenzstärke des deutschen Heeres.
Siehe „Militärwesen“.
Friedenustrausport-Ordnung. Siehe
„Eisenbahnen“.
G.
Gebührenwesen. Gebühren für Verleihung
des Hoftitels. 149—150.
Gesangenanstalten. Königlich Allerhöchste
Verordnung, die Berechnung der Verpflegs-
kostenrückersäge bei den Strafanstaltsver-
waltungen betr. 613—614. ·
Gehalts Regulativ für die nichtpragmatischen
Staatsbeamten und Staatsbediensteten. 343
bis 385.
Gendarmerie. Königlich Allerhöchste Verord
nung, die Beiträge zur Gendarmerie Wittwen
und Waisen Pensionskasse und die aus dieser
Kasse zu leistenden Pensionen betr 79—83.
Genußmittel. Siehe „Nahrungsmittel“.
Gerichtsbezgirksänderung. 316.
Gerichtsvollzieherordnung: Abänderung des
4, betr. die Ernennung, Enthebung und
Entlassung der Gerichtsvollzieher. 595—596.
Gesetzgebung. Siehe die „Inhalts Auzeige
zum Gesetz und Verordunngsblatt"“.
Getränke, geistige; Verbot der unentgeltlichen
Abgabe geistiger Geträuke vor oder bei öffeut
lichen Versteigerungen. 587. 588.
Grundstücke, ländliche; Vorschriften bezüglich
des gewerbsmäßigen Belriebes des Handels
mit solchen. 12—14.
Gutszertrümmerung. Vorschriften bezünlich
des gewerbsmäßigen Betriebes des Hawdels
mit ländlichen Grundstücken. 12—14.
Handel mit ländlichen Grundstücken; hier Vor-
schriften bezüglich des gewerbsmäßigen Be
triebes. 12—14.
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