Lateinschulen — Militär-Wittwen= und Waisen-Pensionen.
Lateinschulen. Einrichtung der Progymnasien
und Lateinschulen im Königreiche Bayern.
387—393
Lehranstalten.
Bekanntgabe der
— zur Ausstellung von zeng
nissen über die wissenschaftliche Befähigung
für den einjährig freiwilligen Militärdieust
berechtigten Lehranstalten. Siehe „Einjährig
Freiwilliger Militärdienst" und „Militär
wesen“.
— Einrichtung der Progymnasien und Latein
schulen im Königreiche Bayern. 387—393.
Leichen. Beförderung von Leichen: hier Aus
stellung von Leichenpässen im schweigzerischen
Kanton Aargan. 528.
Leichenpässe. 528.
Lokalbahnen. Siehe „Eisenbahnen“.
Ludwigs-Orden. Siehe „Ordensverleihungen“.
M.
Main. Gesesz, die Verbesserung des Mainfahr-
wassers und die Einrichtung der Kettenschlepp-
schifffahrt auf dem Main betr. 273—271.
Maaß= und Gewichtswesen. Gebührentaxe
der Aichanstalten für Maaß und Gewicht.
151—172.
Manl-und Klauenseuche. Siehe „Viehseuchen“.
Medizinalwesen. Arzneitaxordnung für das
Königreich Bayern; Revision derselben vom
4. Jannar 1894. 15—39.
Michaelsorden.
— Satzungen des Verdienstordens vom heil.
Michael; hier Aenderung derselben. 173—174.
— Verleihungen dieses Ordens siehe „Ordens
verleihungen“.
Militäranwärter.
— Berichtigung des sechsten Nachtrages zu dem Gesammt-
verzeichnisse der den Militäranwärtern vorbehalienen
Stellen. 73—74.
Aenderungen der Grundsätze für die Besetzung der
Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Neichs-
und Staatsbehörden mit Militäranwärtern. 147.
Militäranwärter.
— Aenderungen in dem Verzeichnisse der den Miliär-
anwärtern im bayerischen Staatsdienste vorbehaltenen
Stellen. 533 543 605—607.
Neuderungen in dem Verzeichnisse der den Militär=
2
–
—
2
—
—
n
Wesammtverzeichniß derjenigen Lehranstalten,
Militär Wittwen
amwärtern im Neichsdienste (Marineverwaltung) vor-
behaltenen Stellen; desgl. m dem Verzeichnisse der
Anstellungsbehörden. 588—592.
Erneuerung der Meldungen der in den Bewerber-
verzeichussen der Behörden aufgeführten Militäran-
wärter betr. 597—598.
ilitär-Verdienstorden.
verleihungen“.
Siehe „Ordens.
ilitärwesen.
Gesetz, den Nachtrag zum Haupiciat der Mulitärver-
waltung des Nönigreiches Bayern für die Zeit vom
1. April 1892 bis 31. März 1893 betr. 1—2.
Gesetz, den Haupletat der Militärverwaltung des
Nönigreiches Bayern für die Zeit vom 1. April 1893
bis 31. März 1894 betr. 3—9.
Vermögensstand des Militär-Wittwen, und Waisen-
fonds, dann des IJnvaliden- und des Militär-Milden-
Stiftungsfonds für das Etatsjahr 1892/93. 9—11.
Festsetung der für die Naturalverpflegung zu ver-
gütenden Beträge für das Jahr 1894. 14.
Gesetz, den Nachtrag zum Hauptetat der Militär-
verwaltung des Königreiches Bayern für die Zeit
vom 1. April 1893 bis 31. März 1894 betr. 103—107.
Aenderungen der Wehrordnung für das Königreich
Bayern vom 19. Jannar 1889 in Aueführung des
Neichsgesctes, belr. die Friedenopräsenzstärke des
deutschen Hecre# vom 3. August 1893. 109—118.
Versuchsweise Unterstellung einiger Landwehrbezirke
unter die Ravallerie= und Feld.- Artillerie-Brigaden.
131—132. 145' —147.
Gesetz, den Haupielat der Militärverwaltung des
Königreiches Bayern für die Zeit vom 1. April 1891
bis ö1. März 1895 beir. 205— 302.
" -Mi lee vom 22. 2. Mai 1893,
hier Vollzug derselben brtr. 505.—506.
welche
zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung
für den einjährig-freiwilligen Militärdieust berechtigt
iind. 507—524. 610 612.
Berichtigungen zur Wehrorduung für das König-
reich Bayern. 593—.594.
und Waisen
Pensionen. 9—11.