Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

Lateinschulen — Militär-Wittwen= und Waisen-Pensionen. 
Lateinschulen. Einrichtung der Progymnasien 
und Lateinschulen im Königreiche Bayern. 
387—393 
Lehranstalten. 
Bekanntgabe der 
— zur Ausstellung von zeng 
nissen über die wissenschaftliche Befähigung 
für den einjährig freiwilligen Militärdieust 
berechtigten Lehranstalten. Siehe „Einjährig 
Freiwilliger Militärdienst" und „Militär 
wesen“. 
— Einrichtung der Progymnasien und Latein 
schulen im Königreiche Bayern. 387—393. 
Leichen. Beförderung von Leichen: hier Aus 
stellung von Leichenpässen im schweigzerischen 
Kanton Aargan. 528. 
Leichenpässe. 528. 
Lokalbahnen. Siehe „Eisenbahnen“. 
Ludwigs-Orden. Siehe „Ordensverleihungen“. 
M. 
Main. Gesesz, die Verbesserung des Mainfahr- 
wassers und die Einrichtung der Kettenschlepp- 
schifffahrt auf dem Main betr. 273—271. 
Maaß= und Gewichtswesen. Gebührentaxe 
der Aichanstalten für Maaß und Gewicht. 
151—172. 
Manl-und Klauenseuche. Siehe „Viehseuchen“. 
Medizinalwesen. Arzneitaxordnung für das 
Königreich Bayern; Revision derselben vom 
4. Jannar 1894. 15—39. 
Michaelsorden. 
— Satzungen des Verdienstordens vom heil. 
Michael; hier Aenderung derselben. 173—174. 
— Verleihungen dieses Ordens siehe „Ordens 
verleihungen“. 
Militäranwärter. 
— Berichtigung des sechsten Nachtrages zu dem Gesammt- 
verzeichnisse der den Militäranwärtern vorbehalienen 
Stellen. 73—74. 
Aenderungen der Grundsätze für die Besetzung der 
Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Neichs- 
und Staatsbehörden mit Militäranwärtern. 147. 
Militäranwärter. 
— Aenderungen in dem Verzeichnisse der den Miliär- 
anwärtern im bayerischen Staatsdienste vorbehaltenen 
Stellen. 533 543 605—607. 
Neuderungen in dem Verzeichnisse der den Militär= 
2 
– 
— 
2 
— 
— 
n 
Wesammtverzeichniß derjenigen Lehranstalten, 
Militär Wittwen 
amwärtern im Neichsdienste (Marineverwaltung) vor- 
behaltenen Stellen; desgl. m dem Verzeichnisse der 
Anstellungsbehörden. 588—592. 
Erneuerung der Meldungen der in den Bewerber- 
verzeichussen der Behörden aufgeführten Militäran- 
wärter betr. 597—598. 
ilitär-Verdienstorden. 
verleihungen“. 
Siehe „Ordens. 
ilitärwesen. 
Gesetz, den Nachtrag zum Haupiciat der Mulitärver- 
waltung des Nönigreiches Bayern für die Zeit vom 
1. April 1892 bis 31. März 1893 betr. 1—2. 
Gesetz, den Haupletat der Militärverwaltung des 
Nönigreiches Bayern für die Zeit vom 1. April 1893 
bis 31. März 1894 betr. 3—9. 
Vermögensstand des Militär-Wittwen, und Waisen- 
fonds, dann des IJnvaliden- und des Militär-Milden- 
Stiftungsfonds für das Etatsjahr 1892/93. 9—11. 
Festsetung der für die Naturalverpflegung zu ver- 
gütenden Beträge für das Jahr 1894. 14. 
Gesetz, den Nachtrag zum Hauptetat der Militär- 
verwaltung des Königreiches Bayern für die Zeit 
vom 1. April 1893 bis 31. März 1894 betr. 103—107. 
Aenderungen der Wehrordnung für das Königreich 
Bayern vom 19. Jannar 1889 in Aueführung des 
Neichsgesctes, belr. die Friedenopräsenzstärke des 
deutschen Hecre# vom 3. August 1893. 109—118. 
Versuchsweise Unterstellung einiger Landwehrbezirke 
unter die Ravallerie= und Feld.- Artillerie-Brigaden. 
131—132. 145' —147. 
Gesetz, den Haupielat der Militärverwaltung des 
Königreiches Bayern für die Zeit vom 1. April 1891 
bis ö1. März 1895 beir. 205— 302. 
" -Mi lee vom 22. 2. Mai 1893, 
hier Vollzug derselben brtr. 505.—506. 
welche 
zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung 
für den einjährig-freiwilligen Militärdieust berechtigt 
iind. 507—524. 610 612. 
Berichtigungen zur Wehrorduung für das König- 
reich Bayern. 593—.594. 
und Waisen 
Pensionen. 9—11.
	        
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