Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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Abdruck. 
Berichtigung. 
In dem unter'm 16. November 1893 durch die Nr. 48 des Central-Blatts ver- 
öffentlichten sechsten Nachtrage zu dem Gesammtverzeichniß der den Militäranwärtern in 
den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen wird der auf das Gebiet der freien und Hanse- 
stadt Hamburg bezügliche Abschnitt auf Seite 335 unter Ziffer 25: Zollverwaltung be- 
richtigt wie folgt: 
Spalte 2 ist statt „alternirend“ zu setzen: 
„zusammengerechnet mindestens zur Hälfte“; 
Spalte 3 ist statt „Senatskanzlei zu Hamburg, als Centralstelle für die Meldung 
von Militäranwärtern“ zu setzen: 
„Generalzolldirektion zu Hamburg“. 
Nr. 1829. 
Bekann tmachung, Abänderung einiger Bestimmungen des Hausgesetzes im Geschlechte der Grafen 
und Herren von Giech betreffend. 
K#. Staatsministerien der Justiz und des Innern. 
Zu Folge Allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen 
Luitpold, des Königreiches Bayern Verweser, werden nachstehend die Abänderungen 
zum Hausgesetze im Geschlechte der Grafen und Herren von Giech vom 12. November 
1893 nach Maßgabe des § 9 der IV. Beilage zur Verfassungsurkunde unter dem Vorbehalte 
der Rechte jedes Dritten und jedes einzelnen Familiengliedes zur allgemeinen Kenntniß und 
Nachachtung gebracht. 
München, den 1. Februar 1894. 
rhr. v. Feilitzsch. or. Frhr. v. Leonrod. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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