Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

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von welchen jedes nicht mehr als 100 Stück Zündungen enthalten darf. Die Zünder 
müssen abwechselnd an das eine und an das andere Ende des Packets zu liegen kommen. 
Von diesen Packeten sind je höchstens 10 zusammengebunden, in starkes Papier 
gewickelt und verschnürt, in eine Holz= oder starke Blechkiste zu verpacken, welche 
mit Heu, Stroh oder ähnlichem Material auszusüllen ist. Diese Kiste ist in eine 
hölzerne Ueberkiste zu verpacken, deren Wandstärke nicht unter 25 Millimeter 
betragen darf. 
() Die elektrischen Zündungen an Holzstäben sind in hölzerne Kisten 
von mindestens 12 Millimeter Deckel-, Boden= und Seitenwandstärke und mindestens 
20 Millimeter Stirnwandstärke, deren Länge um 8 Centimeter größer ist, als die 
der Zünder, derart zu verpacken, daß die Kiste höchstens 100 Zünder enthält, und 
daß an jeder Stirnwand die Hälfte der Zünder mit Drähten sicher befestigt ist, 
so daß kein Zünder einen anderen oder die Wandungen berühren und ein Schlottern 
nicht eintreten kann. Hochstens je 10 solcher Kisten sind in eine hölzerne Ueber- 
kiste zu verpacken. 
Im Uebrigen finden die vorstehenden Bestimmungen unter a 3 bis 6 sinngemäß 
Anwendung. 
c. Friktionszünder 
nachstehender Weise zu verpacken: 
Das Reiberdrahtende eines jeden Friktionszünders ist mit einer Papierverklebung 
derart zu versehen, daß dieselbe über die Reiberdrahtöse greift. 
Höchstens 50 Stück Friktionszünder sind in ein Bündel zu vereinigen. Diese 
Bündel sind am Zünderkopfende in Holzwolle (Wollin) und darüber in Papier zu 
schlagen, wogegen deren umgebogene Reiberdrahtenden zuerst in eine aufgebundene, 
ungefüllte und darüber in eine zweite mit Holzwolle gefüllte Papierkappe zu legen 
sind. Hierbei muß jedoch genau darauf gesehen werden, daß in keinem Falle die 
Holzwolle in direkte Berührung mit den Reiberdrähten kommen kann, um ein 
Hängenbleiben oder Herausreißen des Reiberdrahtes beim Herausnehmen der Zünder 
oder bei Herabnahme der Papierkappe zu verhüten. 
. Mehrere auf diese Art hergerichtete Bündel sind in eine einfache Kiste zu legen, 
deren Bruttogewicht 20 Kilogramm nicht übersteigen darf. 
Die Hohlräume in den Kisten sind mit Papierabfällen oder Holzwolle mit großer 
Sorgfalt dicht auszufüllen. 
.Die Kiste selbst, deren Länge sich nach der Länge der Friktionszünder richtet, muß 
mindestens aus 22 Millimeter starken Bretterwänden bestehen, welche weder Nisse 
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