Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

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ch und Verordnungs-Blatt 
für dag 
Königreich Bayern. 
5° 8. 
München, den 2. März 1895. 
  
Inhalt: 
Belanntmachung vom 20. Februar 1895, Ergänzung der Grundsätze für die Besetzung der Subaltern- und 
Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtein betreffend. — Belannt- 
machung: vom 21. Februar 1895, die Insammensetung des k. 4 Landesversicherungdamtes betreffend. 
NFr. 3423. 
Bekanntmachung, Ergänzung der Grundsätze für die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamten= 
stellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Unter Bezugnahme auf die Grundsätze für die Besetzung der Subaltern= und Unter- 
beamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern — Gesetz= und 
Verordnungs-Blatt vom Jahre 1882 S. 508 ff. — wird im Einvernehmen mit dem. 
k. Kriegsministerium und den sämmtlichen Cioilstaatsministerien nachstehend eine Bekannt- 
machung des Reichskanzlers vom 29. vor. Mts., welche in Nr. 5 des Centralblattes für das 
Deutsche Reich enthalten ist, veröffentlicht. 
München, den 20. Februar 1895. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
. Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter. 
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