Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

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Das k. Staatsministerium der Finanzen hat die zum Vollzuge der gegenwärtigen 
Verordnung veranlaßten weiteren Verfügungen zu treffen. 
Gegeben München, den 21. März 1895. 
Luitpold, 
Prinz von Gayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Niedel. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Pausch. 
  
Hofdienst-Uachricht. 
Im Unmen Seiner Alajestäl des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 19. März ds. Is. den Kammer- 
junker, Hauptmann und Kompagnie-Chef im 
Infanterie= Leib--Regiment, Franz Grafen 
von Zech auf Neuhofen, auf sein aller- 
unterthänigstes Ansuchen zum Königlichen 
Kämmerer zu ernennen. 
Staatsdienst-Vachrichten. 
Im Namen Seiuer Majestũt des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinzuit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich vermöge Allerhöchsten Signates 
vom 20. März ds. Is. allergnädigst bewogen 
gefunden, den k. Ministerialrath, k. Geheimen 
Nath Dr. Otto Freiherrn von Völderndorsf 
und Waradein auf Ansuchen der Funktion 
des Generalsekretärs im k. Staatsministerium 
des Königlichen Hauses und des Aeußern in 
Gnaden zu entheben, und den k. Ministerial- 
rath Otto Ritter von Bever zum General- 
sekretär in diesem Staatsministerium zu be- 
stimmen.
	        
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