Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

M. 16. 169 
Nr. 5906. 
Abschied für den Landrath von Niederbayern über dessen Verhandlungen in den Sitzungen 
vom 12. bis 23. November 1394. 
Im Numen Seiner Majestät des Königs. 
Cuitpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Bayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Niederbayern in seinen Sitzungen 
vom 12. bis 23. November 1894 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1893. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1893 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1895. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Niederbayern beträgt für das Jahr 1895 
3 002 616 „X, wovon ein Steuerprozent auf 30 026 AM sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1895. 
Dem von dem Landrathe geprüsten Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
1. Den von dem Landrathe in Bezug auf die Gehalts= und Pensionsverhältnisse der 
Kreisbeamten und Kreisbediensteten gefaßten Beschlüssen, von welchen Wir mit Befriedigung 
Kenntniß genommen haben, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung, soweit Wir die- 
selbe nicht bereits in besonderen Entschließungen gegeben haben. 
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