Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

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2. Wir genehmigen den auf die Pensionsverhältnisse der Lehrer an der Taubstummen- 
Anstalt in Straubing und der Hinterbliebenen derselben bezüglichen Beschluß des Landraths. 
3. Die Beschlüsse des Landraths in Bezug auf Zuschüsse aus dem Fond für In- 
dustrie und Kultur und in Bezug auf Beiträge zur Hebung der Pferdezucht werden hiemit 
genehmigt. 
4. Die von dem Landrathe hinsichtlich des Aufwandes für die Kreisirrenanstalt 
Deggendorf gefaßten Beschlüsse erhalten Unsere Genehmigung. 
5. Desgleichen genehmigen Wir die Beschlüsse des Landrathes wegen Veräußerung 
eines Grundstreifens an die Distriktsgemeinde Abensberg und wegen Ueberlassung von Ver- 
landungsflächen an die Stadtgemeinde Plattling und an die Landgemeinde Pankofen. 
6. Dem Antrage auf Gewährung taxfreier Benützung der Staatseisenbahnen für die 
Geschworenen vermögen Wir keine Folge zu geben. 
Indem Wir dem Landrathe diesen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm neuerdings 
Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen und ersprießlichen Förderung der Wohl- 
sahrt des Kreises, sowie die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 28. März 1895. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Dr. EZrhr. v. Crailsheim. I#r EFrhr. v. Riedel. Erhr. u. Feilitzsch. IDr. Frhr. v. LKronrod. v. Wisbech. 
Staatsrathy. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
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