Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

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Vereine im Regierungsbezirke der Oberpfalz und von Regensburg in zweckmäßiger Weise 
gefördert wird, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
6. Dem Beschlusse des Landrathes über die Erweiterung der Wasserversorgung der 
Kreisirrenanstalt Karthaus-Prüll, sowie den übrigen diese Anstalt betreffenden Beschlüssen 
des Landrathes ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
7. Dem Antrage auf Gewährung taxfreier Benützung der Staatseisenbahnen für die 
Geschworenen vermögen Wir keine Folge zu geben. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir seiner 
eifrigen und ersprießlichen Vertretung der Interessen des Kreises Unsere wohlgesällige An- 
erkennung aus und versichern ihn neuerdings Unserer Huld und Gnade. 
München, den 13. April 1895. 
Luitpold, 
Drinz von Bayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Ur. Frhr. v. Trailsheim. I#r. Frhr. v. Niedel. Frhr. v. Feilihsch. IDr. Frhr. v. Trourod. v. Landmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Selretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
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