Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

202 
  
  
  
  
  
  
  
Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
M — 
II. Abschnitt. 
» Kreis-Einnahmen T 
I 
I. Zuschisse ans der Staatskasse. 
" c 
A. Zuschüsse aus Central fonds für Erziehung und Bildung 
1 Lateinschulen, 
Tit. 1. Die auf speziellen Rechtstiteln und Vewilligungen beruhenden 
Fundationsbeiträge .. . . — —- 
Tit. 2. Aus der Kreisschuldotation ...... — — 
Tit. 3. Pensionen für quiescirte Studienlehrer und udiruichere 
Relikten . .. . — — 
Summa 1 — — 
2 Gewerblich-technische Schulen. 
Zuschuß an die Kreisrealschule in Regensburg ... . 97715 
S1unma§2 977 15 
3 Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Auf speziellen Rechtstiteln und Vewilligungen beruhende Fun- 
dationsbeiträge 19 508 35 
Tit. 2. Leistungen für ständige VBauausgaben 250 49 
Tit. 3. Budgetmäßige Kreisschuldotation 69 446 56 
Tit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem 
Gesetze vom 10. November 1861 die früheren Kongrualergänzungs- 
zuschüsse . ......... ...... 36 659 63 
Tit. 5. Zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schul- 
lehrer, der Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie der Schul- 
gehilfen 116 418 63 
  
  
Tit. 6. Zur Gewährunge einer Zulage von je 90 an alle Schul 
verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 33 450 4 — J 
Tit. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Willigungen 
in den Budgets der XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirklichen 
Schullehrer à 90.X nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienst. 
jahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die 
ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen à 72.4 
nach 5 und von 45 X nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Jahren 
von dem bezeichneten Zeitpunkt an gerechnet 341779.4.— J 
Tit. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der geseßlichen Kreisvereine quiescirt worden sind 
1098 
– 
  
 
	        
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