Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

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Nr. 5729. 
Abschied für den Landrath von Oberfranken über dessen Verhandlungen in den Sitzungen 
vom 12. bis 24. November 1894. 
Im Uamren Seiner Anjestät des Künigs. 
Luithpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Hrinz von BZayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Oberfranken in seinen Sitzungen 
vom 12. bis 24. November 189/ gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, 
und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds für 
das Jahr 1893. çl 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1893 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. " 
Il. 
Steuerprincipale für das Jahr 1895. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Oberfranken beträgt für das Jahr 1895 
2 447 876,56 -„X, wovon ein Stenerprozent auf 24 478,76 JNX sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1895. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei der Prüsung des Voranschlags gefaßten Beschlüsse und gestellten Anträge 
des Landraths ertheilen Wir nachstehende Entschließungen:
	        
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