Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

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Genehmigung ertheilt, weshalb Wir lediglich auf die betreffenden Entschließungen der 
k. Staatsministerien des Innern und des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten 
Bezug nehmen. · 
2. Dem Beschlusse des Landrathes, wonach der zur Errichtung von Schulprovisoraten 
genehmigte Kreisfondszuschuß zu 58 ( als persönlicher Zuschuß zu gelten habe, ertheilen 
Wir Unsere Genehmigung, während die Frage der Verwendung von Erübrigungen hieraus 
bei Erledigung von Schulprovisoraten dem nach Lage der Sache noch erforderlichen gesonderten 
Austrage vorbehalten bleibt. 
3. Der Landrath hat bezüglich der den Realschulen, die nicht Kreisanstalten sind, 
dann den Progymnasien und Lateinschulen zu gewährenden Kreisfondszuschüsse eine Neu- 
regelung in der Weise beschlossen, daß künftighin bei den genannten Realschulen (vorbehaltlich 
eines für die Uebergangszeit getroffenen Provisoriums) 80 Procent, bei den Progymnasien 
und fünfklassigen Lateinschulen 70 Procent und bei den dreiklassigen Lateinschulen 55 Procent 
der gesammten Personalexigenz auf den Kreis übernommen werden sollen. Wir ertheilen 
diesem Beschlusse Unsere Genehmigung vorbehaltlich der instanziellen Anstragung der hiegegen 
erhobenen bezw. weiter noch hervortretenden Einsprüche. 
4. Der Landrath hat ferner beschlossen, daß der durch die Umwandlung der Latein- 
schule Dinkelsbühl in ein Progymnasium sich ergebende Mehraufwand im treffenden Antheile 
vom Jahre 1896 an auf die Kreisgemeinde zu übernehmen sei. Indem Wir diesem Be- 
schlusse Unsere Genehmigung ertheilen, beauftragen Wir das k. Staatsministerium des 
Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten wegen Errichtung eines Progymnasiums in 
Dinkelsbühl seinerzeit das Weitere zu veranlassen. 
Dem Landrathsbeschlusse, wonach die Subrektoren der Lateinschule Dinkelsbühl und 
Uffenheim in Bezug auf Rang und Gehalt den Gymnasialprofessoren gleichgestellt werden 
sollen, haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt und verweisen hiewegen auf die 
Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten 
vom 13. Januar l. J. Nr. 452. 
5. Die Beschlüsse des Landrathes wegen Regelung des Etats-Kasse= und Rechnungs- 
wesens bei der Kreisackerbanschule und dem Kreisgute zu Triesdorf werden hiemit genehmigt. 
6. Wir ertheilen der von dem Landrathe beschlossenen Bewilligung eines Zuschusses 
von 27000 JX für die städtische Baugewerkschule in Nürnberg Unsere Genehmigung und 
verweisen hinsichtlich der Bitte um deren Uebernahme auf den Staat auf Ziff. 7 des vor- 
jährigen Landrathsabschiedes. 
7. Dem Beschlusse des Landrathes, vom 1. Jannar 1896 ab die durch Einrichtung 
einer fünsten Klasse an der Realschule in Weißenburg nöthig werdende Personalexigenz ein-
	        
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