Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

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schließlich der Pensionslast auf die Kreisgemeinde zu übernehmen, ertheilen Wir Unsere 
Genehmigung und beauftragen das k. Staatsministerium des Innern für Kirchen= und 
Schulangelegenheiten, die weiteren Einleitungen hinsichtlich des Vorhandenseins der übrigen 
Voraussetzungen und des Zeitpunktes der Umwandlung zu treffen. 
8. Der Landrath hat die den Kreis nach dem maßgebenden Beitragsverhältnisse 
treffenden Mehrausgaben für die Angleichung der Gehaltsbezüge der Assistenten der Pro- 
gymnasien und Lateinschulen, sowie der Realschulen, dann des Turnlehrers und des Pedells 
der Kreisrealschule in Nürnberg an das Gehaltsregulativ für die nicht pragmatischen Staats- 
beamten und Staatsbediensteten übernommen. 
Diesen Beschlüssen ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
9. Der Landrath hat beschlossen, für Förderung von Kulturunternehmungen den er- 
höhten Betrag von 3000 J/¼ zu bewilligen. 
Dieser Beschluß, durch welchen eine entsprechende Heranziehung des kulturtechnischen 
Unterpersonals zur Ausführung solcher Unternehmungen ermöglicht wird, erhält hiemit 
Unsere Genehmigung. 
10. Bezüglich der Verleihung staatsdienerlicher Rechte an den mit der Funktion eines 
dritten Assistenzarztes an der Kreis-Irrenanstalt Erlangen betrauten Dr. Nobert Neupert 
verweisen Wir auf Unsere Entschließung vom 29. Dezember v J. 
Die übrigen bei Berathung der Angelegenheiten dieser Anstalt gefaßten Beschlüsse des 
Landrathes werden genehmigt. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm gerne 
Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen und umsichtigen Bestrebungen für Förder- 
ung der Kreisinteressen, sowie die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 7. April 1895. 
Luitpold, 
Prinz von SLayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Niedel. Frhr. v. Feilisch. v. Wisbeck. 
Staatsrath. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter. 
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