Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

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Nr. 6147. 
Abschied für den Landrath von Schwaben und Neuburg über dessen Verhandlungen in den 
Sitzungen vom 12. bis 24. November 1894. 
Im Namru# Seiner Majestät des Känigs. 
Zuitpol!. 
oon Gottes Gnaden Königlicher Minz Don Hayern, 
Negent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Schwaben und Neuburg in seinen 
Sitzungen vom 12. bis 24. November 1894 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten 
lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
ri 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1893. 
Die gemäß Art 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1893 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1895. · 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks von Schwaben und Neuburg beträgt 
für das Jahr 1895 4134 504 „X, wovon ein Steuerprozent auf 41 345 JX¾ sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1895. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Säten Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die Beschlüsse und Anträge des Landrathes ertheilen Wir folgende Entschließungen: 
1. Dem Beschlusse des Landrathes, die k. Regierung zu ermächtigen, die in Folge der 
in Aussicht genommenen Umwandlung von 2 Verweser= und 40 Hilfslehrerstellen in Lehrer- 
stellen, dann von 142 Hilfslehrerstellen in Verweserstellen für die Kreisfonds eintretenden
	        
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