Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

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Ersparungen an Verpflegszuschüssen zur Gewährung von Kongrualergänzungszuschüssen an 
die hiebei betheiligten Gemeinden nach Maßgabe ihrer Bedürftigkeit gegen einen dem Land- 
rathe im nächsten Jahre vorzulegenden Nachweis zu verwenden, ertheilen Wir Unsere 
Genehmigung. 
2. Der Landrath hat behufs Umwandlung der bieherigen Privatlateinschule Donau-- 
wörth in eine öffentliche fünfklassige Lateinschule vom Schuljahre 1895/96 ab die Gehalts- 
ergänzungszuschüsse mit je 1020 „X, die Dienstalterszulagen und die nichtpragmatischen 
Gehaltszulagen für vier an dieser Anstalt in pragmatischer Eigenschaft anzustellende Studien= 
lehrer auf Kreisfonds übernommen. 
Indem Wir diesem Beschlusse Unsere Genehmigung ertheilen, beauftragen Wir das 
Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten, wegen Errichtung 
einer öffentlichen Lateinschule in Donauwörth seinerzeit das Weitere zu veranlassen. 
3. Der Landrath hat beschlossen, auf die Lehramtsassistenten der Kreisrealschule Augs- 
burg vom 1. Januar 1895 ab und für die Folgezeit bezüglich der Gehälter mit Zulagen, 
sowie insbesondere hinsichtlich der Alterszulagen das Gehaltsregulativ für die nichtpragmatischen 
Staatsbeamten und Staatebediensteten im Ressort des k. Staatsministeriums des Innern 
für Kirchen= und Schulangelegenheiten — Klasse IV — zur Anwendung zu bringen. 
Wir ertheilen diesem Beschlusse Unsere Genehmigung. 
4. Die Beschlüsse des Landrathes in Bezug auf Gewährung von Unterstützungen aus 
dem Maximilianshilfsfonde haben Unsere Genehmigung bereits erhalten und es wird in 
dieser Beziehung auf die an die k. Regierung, Kammer des Innern, von Schwaben und 
Neuburg ergangene Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern vom 21. Februar 
d. J. Nr. 3237 verwiesen. 
5. Für Errichtung der Arbeiterkolonie Herzogsägmühle hat der Landrath einen Beitrag 
von 5000 JX bewilligt. 
Indem Wir von diesem Beschlusse mit Befriedigung Kenntniß nehmen, ertheilen Wir 
demselben gerne Unsere Genehmigung. 
6. Der Landrath hat nicht nur der Genossenschaft für Entwässerung des Günzthales 
einen Zuschuß von 600 Jn zugewendet, sondern auch der Genossenschaft zur Entwässerung 
des Zusum-Mertinger Riedes einen Beitrag von 4000 „X gewährt. 
Wir genehmigen gerne diese Beschlüsse, durch welche den Interessen der Landeskultur 
in angemessener Weise Rechnung getragen ist. 
7. Die Beschlüsse des Landrathes vom 23. November v. J. in Bezug auf die Fort- 
setzung der Illerkorrektion in der Theilstrecke bei Krugzell und gegenüber der Gefällmühle, 
dann bei Nasengrube und Schlatt werden unter Hinweis auf die an die Regierung, K. d. J., 
von Schwaben und Neuburg ergangene Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern 
vom 31. Dezember v. J. Nr. 21 882 genehmigt.
	        
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