Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

etz und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
20. 
München, den 11. Juni 1895. 
  
Inhalt: 
Besanntmachung vom 10. Juni 1895, Maßregeln gegen Viehsenchen betreffend. Velann#tmachnun wom 
895, Abänderung und Ergänzung der Aichordrung vom 1. Angust 1885 betreffend — Bekannt= 
uie vom 21. Mai 1895, den -- des Invaliditäts- und Wcleiriih beireffend. 
  
  
Nr. 10937. 
Bekanntmachung, Maßregeln gegen Viehseuchen betreffend. 
+K. Staatsministerium des Innern. 
Nachdem bei einem Transport lebender Schweine aus der Contumazanstalt zu Stein- 
bruch bei Budapest, welcher zur Einfuhr nach dem Königreiche Sachsen bestimmt war, das 
Vorhandensein der Schweinepest festgestellt worden ist, wird zur Verhütung der Ein- 
schleppung dieser Seuche die Einfuhr von Schweinen aus Steinbruch bis auf Weiteres 
verboten. 
München, den 10. Juni 1895. 
rhr. v. PFeilitzsch. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter. 
47
	        
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