Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

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als zweiter Beisitzer: Johann Bleßing, Telegraphenvorarbeiter in München, 
als erster Stellvertreter: Johann Konrad, Telegraphenvorarbeiter in Bamberg, 
als zweiter Stellvertreter: Michael Schwebel, Telegraphenvorarbeiter in Kandel. 
München, den 21. Oktober 1895. 
Dr. Frhr. v. Crailsheim. 
Der Generalsekretär: 
v. Bever. 
Nr. 57891I. 
Bekanntmachung, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns belreffend. 
K. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern. 
Auf die am 24. ds. Mts. zur Eröffnung gelangende Bahnstrecke von Breitengüß- 
bach nach Ebern finden die Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen 
Bayerns vom 10. Dezember 1892 (Gesetz= und Verordnungs-Blatt 1892 Seite 912 ff. 
Anwendung. 
München, den 22. Oktober 1895. 
Dr. örhr. v. Crailsheim. 
Der General-Sekretär: 
von Vever. 
  
Nr. 19281. 
Bekanntmachung, Maßregeln gegen Viehseuchen betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Nachdem inhaltlich der amtlichen Ausweise über den Stand der Viehseuchen in Oester- 
reich-Ungarn die Maul= und Klauenseuche in Galizien erloschen ist, wird 
1) die Bekanntmachung vom 4. April 1895 (Gesetz= und Verordnungs-Blatt 
Seite 142), welche die Einfuhr von Rindvieh aus Galizien verbietet, außer 
Kraft gesetzt,
	        
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