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Ordens-Verleihungen.
Im Uamen Sreiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 27. August ds. Is.
allergnädigst bewogen gefunden, nachstehende
Ordensauszeichnungen zu verleihen:
I. Den Verdienstorden vom heiligen
Michael III. Klasse:
dem k. preußischen Hofrathe Feiland,
Kapitänlieutenant der Reserve, kommandirt
zum Marine-Kabinet,
dem k. preußischen Major a. D. Geste-
feld, Polizeihauptmann in Hamburg;
II. den Verdienstorden vom
Michael IV. Klasse:
heiligen
dem Geheimen Kanzlei-Inspektor Karge,
kommandirt zum Marine-Kabinet in Berlin;
!II. das Verdienstkrenz des Ordens
vom heiligen Michael:
dem Sergrnten Wiencke der Hamburger
Schutzmannschaft;
IV. die silberne Medaille des Verdienst=
Ordens vom heiligen Michael:
dem berittenen
Hamburg.
Ferner haben Seine Königliche Hoheit
Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, Sich allergnädigst bewogen ge-
funden,
Schutzmann Boldt in
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unter'm 29. Oktober ds. Is. dem groß-
herzoglich sächsischen Geheimen Staatsrathe
Karl Rothe den Verdienstorden vom heil.
Michael II. Klasse mit Stern und dem
großherzoglich sächsischen Geheimen Regier=
ungsrathe Dr. Karl Slevogt denselben
Orden II. Klasse zu verleihen.
tööniglich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme fremder Dekorationen.
Im Uamen Seiner Majestät des Känigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 2.November ds. Is. dem k. Kämmerer
Johann Grafen von Froberg, Oberstlieutenant
in egyptischen Diensten, für den ihm von
Seiner Hoheit dem Khedive von Egypten ver-
liehenen kaiserlich türkischen Medschidje-Orden
III. Klasse,
unter'm 4. November l. Is. dem Mini-
sterialdirektor im k. Staatsministerium des
Kgl. Hauses und des Aeußern, Karl Ritter
von Oswald, und dem in diesem Mini-
sterium verwendeten k. Generaldirektionsrathe,
Heinrich Frauendorfer, für die ihnen von
Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von
Sachsen-Weimar-Eisenach verliehenen Ordens-
dekorationen und zwar Ersterem für das
Komthurkreuz I. Klasse des großherzoglich
sächsischen Haus-Ordens der Wachsamkeit
oder vom weißen Fallen, Letzterem für das
Ritterkreuz I. Abtheilung desselben Ordens
die Bewilligung zur Annahme und zum
Tragen zu ertheilen.