Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

seh- und erihinngsgut 
für das 
Königreich Vayern. 
./7 40. 
München, den 26. November 1895. 
Inhalt#: 
Königlich Allerhöchsic Eutschlirßung vom 18. November 189.), die Verlüngerung des Landtlages betressend. — 
Bekanutmachung vom 21. November 1895, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betressend. — 
Staatsdienst-Nachricht. 
  
  
Fr. 21021. 
Königlich Allerhöchste Eutschließung, die Verlängerung des Landtages betreffend. 
Im Unamen Seiner Majestät des Königs. 
Tui#tpold,. 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Gayern, 
Regent. 
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getrene! 
Wir finden Uns bewogen, die nach Vorschrift des Titel VII § 22 Absatz 3 der Ver- 
sassungs Urkunde zu Ende gehende Dauer der Sitzungen des gegenwärtig versammelten 
Landtags bis zum 31. Januar des nächsten Jahres zu verlängern. 
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