¾K a. 35
3. Ob dieselbe Arbeit im nächsten Jahre abgeändert oder verbessert wieder vorgelegt
werden darf, oder ob der Kandidat ein anderes Thema zu wählen hat, wird von der
Kommission bestimmt und dem Kandidaten bei Rückgabe der unbefriedigenden Arbeit durch
das k. Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten bekannt gegeben.
4. Die weitere Prüfung findet ausschließlich mündlich statt.
840.
1. Die Prüfung beginnt
a) mit einem Kolloquium über die zugelassene wissenschaftliche Arbeit und erstreckt
sich außerdem auf Analysis, Geometrie, analytische Mechanik und Physik, wobei
auf den speziellen Studiengang des Kandidaten besondere Rücksicht zu nehmen ist.
Hiebei soll auf eine weiter gehende Ausbildung des Kandidaten in denjenigen Ge-
bieten Gewicht gelegt werden, die bereits Gegenstand der ersten Prüfung waren; in der
Mathematik soll insbesondere auf jene Disziplinen Bedacht genommen werden, welche zu
einem tieferen Verständniß des in den Mittelschulen behandelten Lehrstoffes führen. In
der Physik ist auch ein Nachweis über entsprechende Gewandtheit im Experimentiren
zu liefern
Hierauf haben die Kandidaten
b) Beweise ihrer Studien über Pädagogik und Geschichte derselben abzulegen;
ferner erhalten die Kandidaten
) in einem praktischen Examen an einer der Münchener Mittelschulen Gelegenheit,
ihre didaktische Geschicklichkeit darzuthun.
2. Die auf das Examen aus a) und b) zu verwendende Zeit beträgt für jeden
Kandidaten durchschnittlich 2 Stunden, zur Erprobung unter c) wird /1/— ½ Stunde die
Regel bilden. ,
841.
Zur Feststellung der Gesammtnote wird
die wissenschaftliche Arbeit nebst Kolloguiuim öfach,
die mündliche Prüfung aus Physik . ...2fach,
die mündliche Prüfung aus Analysis, Geometrie, analytische
Mechanik und Pädagogik je 1 fach
in Anschlag gebracht.
III. Bedeutung der Prüfungsnoten.
8 42.
1. Die Kandidaten, welche in beiden Prüfungen je die Note 1 oder II erhalten haben,
erscheinen hienach (vorbehaltlich der Bestimmung in § 31 Ziff. 2) für die Verwendung in
7