XK 4. 37
§ 45.
a. Prüfung für die romanische Philologie.
1. Die schriftliche Prüfung umfaßt:
a) einen deutschen Aufsatz über ein Thema, dessen Bearbeitung den Stand der all-
gemeinen Bildung des Kandidaten erkennen läßt,
b) einen französischen Aufsatz über ein Thema allgemeinen Inhaltes zur Erprobung
der stilistischen Fertigkeit,
) die Uebersetzung eines deutschen Themas ins Französische,
d) die Uebersetzung eines diktirten prosaischen und poetischen Stückes aus dem
Französischen in das Deutsche.
2. Zur Anfertigung der Aussätze unter Ziff. 1 lit. a und b wird eine Zeit von
5 Stunden, zur Anfertigung einer jeden der anderen schriftlichen Bearbeitungen eine Zeit
von 4 Stunden gegeben.
3. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf:
a) die Uebersetzung und die in französischer Sprache zu gebende Erklärung eines
prosaischen und eines poelischen Stückes aus französischen Klassikern,
b) die Erprobung der Kenntnisse in der französischen Literaturgeschichte vom 16. bis
19. Jahrhundert und der Bekanntschaft mit den Hauptwerken dieser Literaturperiode,
c) die Grundzüge der Phonetik. çl
4. Bei den Uebersetzungen sind die Kenntnisse der Kandidaten in grammatischer,
etymologischer und metrischer Beziehung zu ermitteln.
5. Auf die mündliche Prüfung eines jeden Kandidaten ist durchschnittlich eine Stunde
zu verwenden.
8 46.
b) Prüfung für die englische Philologie.
1. Die schriftliche Prüfung umfaßt:
a) einen deutschen Aufsatz über ein Thema, dessen Bearbeitung den Stand der all—
gemeinen Bildung des Kandidaten erkennen läßt,
b) einen englischen Aufsatz über ein Thema allgemeinen Inhalts zur Erprobung der
stilistischen Fertigkeit,
I) die Uebersetzung eines deutschen Themas in's Englische,
) die Uebersetzung eines diktirten prosaischen und poetischen Stückes aus dem Eng-
lischen in's Deutsche.
2. Zur Anfertigung der Aufsätze unter Ziff. 1 lit. a und b wird eine Zeit von
5 Stunden, zu jeder der anderen schriftlichen Bearbeitungen eine Zeit von 4 Stunden gegeben.
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