Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

4. 
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b) im Anschluße hieran einem Examen über den Inhalt des Vortrages und die 
sämmtlichen Gegenstände der schriftlichen Prüfung sich zu unterziehen und 
-) ihre didaktische Geschelichket vor Schülern einer technischen Mittelschule Münchens 
zu erproben. 
2. Auf die mündliche Prüfung eines jeden Kandidaten (lit. a und b) ist durchschnittlich 
eine Stunde zu verwenden; für die Erprobung unter lit. c bildet — 
½⅛ Stunde die Regel. 
979. 
1. Zur Feststellung der Gesomminote werden das Ergebniß der mündlichen Prüfung 
(§ 78) dreifach, der deutsche Aussatz und die Buchhaltung mit kaufmännischer Korrespondenz 
(§77 Absatz 1 lir. a und ch) je zweifach, die übrigen Gegenstände der schriftlichen Prüfung 
(§77 Absatz 1 lit. b, c, c, I) je einsach in Anschlag gebracht. 
2. Nach dem im deutschen Aussatz dokumentirten Grad allgemeiner Bildung kann die 
Kommission mit 
einfacher Stimmenmehrheit, eine 
entspiechende Modifikation der auf 
rechnerischem Wege gewonnenen Gesammtnote eintreten lassen. 
Hofdienst-Nachricht. 
Im Mamen Seiner njestäl des Känigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben allergnädigst geruht mit Allerhöchstem Sig- 
nate vom 12. Jannar ds. Is. dem Königl. Hof-= 
fourier Karl Schäfer den Titel und Nang eines 
Kgl. Kammerfouriers gebührenfrei zu verleihen. 
oftitel-Verleihung. 
Im Namen Seiner Aajestät des Hänigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich mit Allerhöchstem Signate vom 
4. Jannards. Is. allergnädigst bewogen gefunden, 
dem Juwelier und Goldarbeiter Sigmund 
Stöttner in Traunstein den Titel eines 
Königlich Bayerischen Hoflieferanten zu ver— 
leihen. 
  
Ordens-Verleihungen. 
Im Uamen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, desRönigreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 10 Dezember v. Isaller- 
guädigst bewogen gesunden, dem k. Sächsischen 
Kammerherrn, Heinrich von Tschirschky 
und Bögendorff, kaiserlichen Legationsrath 
und ersten Sekretär bei der kaiserlich deutschen 
Botschaft in Constantinopel, und dem ersten 
Dragoman dieser Botschaft, Karl Testa, 
den Verdienstorden vom hl. Michael II. Klasse, dem 
k. Kämmerer, Eugen Freiherrn von Seefried 
auf Buttenheim, zweiten Sekretär bei der 
kaiserlich dentschen Botschaft in Constantinopel, 
den Verdienstorden vom heiligen Michael 
III. Klasse und dem k. und k. Hoffourier 
Nobert Rock in Wien, den Verdienst-Orden 
vom heiligen Michael IV. Klasse zu verleihen.
	        
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