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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militäranwärter
nicht ausschließlich
bestimmtern,
Stellen, in welchem
Umfonge dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die Anstellung
gewünscht wird.
Bemerkungen.
5. Bei der Steuer= und Zolldirektion:
Kanzlisten und Kopilsten,
Pedell,
Steuer-, Zoll= und Grenzaufseher,
Zollbootsleute zu Timmendorf,
Amts= und Büreaudiener bei der
Direktion und bei den Steuerund
Zollämtern.
6. Bei der Verwaltung der Staatsbauten:
Kanzlist bezw. Kopiist.
7. Bei der Landes-Rezeptur-Behörde zu
Rostock:
Pedell und Expedient.
Kopiist (Diätar).
drei Viertel,
ein Viertel mit
mecklb. Steuer= und
Zoll-Supernumeraren.
Großherzogliches
Militär-Departement
zu Schwerin.
—
Geistige Befähigung: Beeten
der höheren wissenchaftlichen
Prüfung.
Geistige Befähigung: Besteyen
der gewöhnlichen
wissenschaftlichen Prüfung.
·
Für die berittenen Aufseher
ist Ersahrung im Reiten
nothwendig.
Geistige Befähigung: Be-
stehen der gewöhnlichen
wissenschaftlichen Prusung.
Geistige Befähigung: Bestehen
der höheren wissenschaftlichen
Prüsung.
Geistige Befähigung: Be-6
ben der höheren wissenchaftlichen
Prüfung.
esähigung: Be-*
Höhmichen
Prü-Geistige
stehen der
wissenschaftlichen
sung.
IV. Justizministerium und die Abtheilungen desselben für geistliche, Unterrichts= und Medizinal-1.
Beim Ministerium:
Kanzlisten,
Kopiisten
2. Beim Departement für das ritterschaftliche
Hypothekenwesen:
Kanzlist,
Pedell.
3. Bei den Gerichten:
Gerichtsvollzieher,
Gerichtsdiener und Gefangenwärter.
Angelegenheiten.
Großherzogliches Militär-Departement
zu
Schwerin.
alternirend.
jsiter Befählgung Besteben
der höheren wissenchaftlichen
Prüfung.
Geistige Befähigung: Besteben
der höheren wissenchaftlichen
Prüsung.
Geistige Befähigung: Be-Füfner
böheren minenchaftlichen
Prüfung.
Hchaltlichen gistigreit n
Gesundheit trsorderlig
Geistige Befähigung: Acstehen
der gewöhnlichen
wissenschaftlichen Prüfung.
Boll #mmenerasitgrei und
Gesundheit erforderlich.