MG. 103
Angabe
« »s-, Bezeichnung
bei den f .— der Behörden, an welche die
Bezcichnung der Stellen. schließlich bestimmten Bewerbungen zu richten sind, Bemerkungen.
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten find.
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
II. Im Bereich des Departements der Justiz.
Gerichtsvollzieher, —
Registratur- und Kauzleibeamte (Gerichts-
schreibergehülfen) bei dem gemeinschaft-
lichen thüringischen Oberlandesgericht zu
Jena,
Gerichtsschreibergehülfen bei den Land-
erichten, mit Ausnahme der Kassirer mindestens zur
Hei den letzteren, Hälfte.
Gerichtsschreibergehülfen bei den Amtsge-
richten,
Büreauassistenten der Staatsanwalt=
schaften bei dem Oberlandesgericht und
bei den Landgerichten.
Departement der Justiz,
bezüglich Präsident
oder Oberstaatsanwalt
am Oberlandesgericht
zu Jena, bezüglich
Präsident oder Erster
Staatsanwaltdesbetr.
Landgerichts.
III. Im Bereich des Departements des Innern.
Wegemeister und Chausseeaufseher, mindestens zur
älfte.
Kontroleure und Pfandbewahrer bei den v —
Großherzoglichen Leihhäusern,
Gendarmen, —
Expeditionsgehülfen, Hülfsexpedient und
Kassenbeamte bei den Bezirksdirektionen, mindestens zur
Epedienten, Kassen= und Sekretariatsl,Hälfte.
gehülfe, Hülfsschreiber bei den Landes-
heilanstalten. T
Departement des
Innern.
IV. Im Bereich des Departements der Finanzen.
Steueraufseher, mindestens zu
zwei Dritteln.
Vollstreckungsbeamte bei den Rechnungs- —
ämtern, soweit sie aus Staatskassen un-
mittelbar gelohnt werden und soweit es
sich nicht um Stellen von ganz geringem
Umfang und Einkommen handelt (§. 3
der Verordnung vom 28. Septem-
ber 1882),
Expedienten bei den Rechnungsämtern, „%
soweit sie aus Snisch unmiteelba. indestens zur
bezahlt werden, Hälfte.
Expeditionsgehülfen bei den Steuerrevi-
sionen.
Departement der
Finanzen.
16*