Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

2. Gesammtverzeichniß 
der 
Privat-Eisenbahnen und durch Private betriebenen Eisenbahnen, welchen die Verpflichtung auferlegt 
ist, bei Besetzung von Beamtenstellen Militäranwärter vorzugsweise zu berücksichtigen. 
  
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
  
Bezeichnung 
der Stellen, welche vor- 
zugsweise mit Militär- 
anwärtern zu besetzen 
sind. 
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
Bezeichnung 
der Behörde, an welche 
die Bewerbungen zu richten 
sind, soweit nicht in den 
Vakanzanmelungen andere 
Anstellungsbehörden aus- 
drücklich bezeichnct werden. 
  
Bemerkungen. 
  
  
1. Altdanim .Kolberger 
Eisenbahn. 
2. Altenburg-Zeitzer Eisen- 
bahn (für die preußische 
Strecke). 
3. Altona · Kaltenkirchener 
Eisenbahn. 
4. Braunschweigische 
Landeseisenbahn (für die 
preußische Strecke der 
Bahn Buruuunschweig- 
Derneburg-Seesen). 
5. Breslau - Warschauer 
Eisenbahn (preußische 
Abtheilung). 
6. Broelthal-Bahn. 
7. Crefelder Eisenbahn. 
8. Cronberger Eisenbahn. 
  
I. Königreich Preußen. 
Subaltern= und Unter- 
beamte. 
40 Jahre. 
Bahnwärter, Schaffner35 „ 
und sonstige Unter- 
beamte, mit Ausnahme 
der einer technischen 
Vorbildung bedürfen- 
den. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 
Wie zu 
Wie zu 1. 
Wie zu 
  
40 „ 
40 „ 
35 „ 
40 „ 
35 „ 
35 
  
Direktion der Altdamm- 
Kolberger Eisenbahn- 
gesellschaft zu Stettin. 
Königliche Generaldirek- 
tion der Salchsischen 
Staatseisenbahnen zu 
Dresden. 
Altona-- 
Eisen- 
zu 
Direktion der 
Kaltenkirchener 
bahngesellschaft 
Altona. 
Direktion der Braun- 
schweigischen Landes- 
eisenbahngesellschaft zu 
Braunschweig. 
Direktion der Breslau- 
Warschauer Eisenbahn- 
gesellschaft zu Oels. 
Direktion der Broelthaler 
Eisenbahn-Aktiengesell- 
schaft zu Hennef a. d. Sieg. 
Direktion der Crefelder 
Eisenbahngesellschaft zu 
Crefeld. 
Verwaltungsrath der 
Cronberger Eisenbahn- 
  
gesellschaft zu Cronberg. 
Bei der Besetzung sind die 
für den Staatseisenbahn-= 
dienst in dieser Beziehung, 
inobesondere bezüglich der 
Ermittelung der Militär- 
anwärter bestehenden 
Vorschriften zur Anwend- 
ung zu bringen. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu l. 
Wie zu 1. 
20*
	        
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