Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Gesetzund Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
——.— —— — — 
München, den 7. Januar 1896. 
Inhaltt: 
Bekanntmachung vom 28. Dezember 1895, den Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisenfonds, dann 
des Invaliden= und des Militär-Milden-Stiftungsfonds für das Etatsjahr 1894/95 betreffend. — Bekannt- 
machung vom 6. Januar 1896, die Festlitung der für die Naturalverpflegung zu vergütenden Beträge 
für das Jahr 1896 betreffend. — Hofdienst-Nachrichten. 
  
  
  
  
Nr. 5629 J.A. 
Bekanntmachung, den Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisen-Fonds, dann des 
Invaliden= und des Militär-Milden-Stiftungsfonds für das Etatsjahr 1894/95 betreffend. 
#. Kriegsministerium. 
Im Namen Seiner Majestät des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Ver- 
weser, haben, nachdem im versammelten Staatsrathe über den Vermögensstand des Militär- 
Wittwen= und Waisen-Fonds, dann des Invaliden= und des Militär-Milden-Stiftungs- 
Fonds für das Etatsjahr 189-1/95 Vortrag erstattet worden war, Allerhöchst zu genehmigen 
geruht, daß die Resultate des Vermögensstandes der bezeichneten Fonds durch das Gesetz- 
und Verordnungsblatt zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. 
München, den 28. Dezember 1895. 
Frhr. v. Asch. 
Der Chef der Zentral-Abtheilung: 
v. Flügel, Oberstlieutenant. 
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