Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

M. G. 
145 
  
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
der Stellen, welche vor— 
ugsweise mit Militär— 
anwärtern zu besetzen 
Bezeichnung 
sind. 
bis zu welcher 
  
  
Bezeichnung 
der Behörde, an welche 
die Bewerbungen zu richten 
sind, soweit nicht in den 
Vakanzanmeldungen andere 
Anstellungsbehörden aus- 
drücklich bezeichnet werden. 
  
Bemerkungen. 
  
Eutin - Lübecker Eisenbahn. 
1. Braunschweigische 
deseisenbahn. 
  
IX Grohherzogthum Eldenburg. 
Zugführer, Packmeister, 
Schaffner, Schmierer, 
Weichenwärter, Bahn- 
wärter, Brückenwärter, 
Stationsverwalter, 
Stationsassistenten, 
Stationsaufseher, 
Schreiber. 
  
  
Verwaltungsrath der 
Eutin-Lübecker Eisen- 
bahngesellschaft zu 
Lübeck. 
X. Herzogthum Braunschweig. 
Lan= Büreaudiätare, Kanz- 
listen, Stationsassi- 
stenten, Telegraphisten, 
Büreauboten, Portiers, 
Nachtwächter, Bremser 
und Schmierer, Schaff- 
ner, Rangirer und 
Koppler, Magazin= und 
Materialienaufseher, 
Billetdrucker, Bahn- 
wärter, Weichenwärter. 
2. Gernrode Harzgeroder Subaltern= und Unter- 
Eisenbahn (braunschwei- 
gischer Theil). 
  
beamte. 
  
schweigischen Landes- 
eisenbahngesellschaft zu 
Braunschweig. 
Vorstand der Gernrode- 
Harzgeroder Eisen- 
ahngesellschaft zu Bal- 
lenstedt. 
  
  
Direktion der Braun- 
  
Sämmtliche Stellen sind 
zu zwei Drittheilen 
en Militäranwärtern 
vorbehalten. 
Die nach beendeter Probe- 
dienstzeit in nebenstehen- 
den unteren Stellen etats- 
mäßig angestellten Mili- 
täranwärter haben bei 
genügender Befähigung 
bezw. nach Ablegung der 
vorschriftsmäßigen Prüf- 
ung gleich den Civilan- 
wärtern Anrecht zum 
Aufrücken in höhere 
Dienststellen, und zwar 
im Büreaudienste: 
als Registrator, Be- 
triebssekretär 2c., 
im Stationsdienste: 
als Stationsverwalter, 
Stationsinspektor, 
im Fahrdienste: als 
Zugführer und Pack- 
meister. 
Beider Besetzung sind die für 
den preußischen Staats- 
eisenbahndienst in dieser 
Beziehung, insbesondere 
bezüglich der Ermittel- 
ung der Militäranwärter 
gültigen Vorschriften zur 
uwendung zu bringen. 
Bei Besetzung der unteren 
Beamtenstellen des statio- 
nären Dienstes innerhalb 
des braunschweigischen 
Gebiets soll bei sonst 
gleicher Befähigung auf 
die Bewerbungenbraun- 
schweigischer Staats- 
auße öriger besondere 
Rücksicht gonommen 
werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.