Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

    
eseh und Verordnungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
W 7. 
Müynchen, den 12. Februar 1896. 
  
Inhalt: 
Gesetz vom 4. Februar 1896, den Bedarf für Erweiterungs-, Ergänzungs= und Neubauten auf den im Betriebe 
befindlichen Staatseisenbahnen betreffend. — Bekanntmachung vom 5. Februar 1896, die Ausführung der 
Rechtsanwaltsordnung vom 1. Juli 1878, hier die Vorstände der Anwaltskammern betreffend. — Hofdienst- 
Nachricht. — Hoftitel-Verleihung. — Staatsdienst-Nachrichten. — Ordens-Verleihungen. — Königlich Aller- 
höchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches. 
Gesetz, den Bedarf für Erweiterungs-, Ergänzungs= und Neubauten auf den im Betriebe 
befindlichen Staatseisenbahnen betreffend. 
Im Mamen Seiner Moajestät des Königs. 
Titpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von HLayern, 
Regent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt:
	        
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