Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

Art. 1. 
Der Bedarf 
1. für Einrichtung der Weichen= und Signalcentralisirung, sowie 
Ausbau der Stationen auf einer weiteren (VI) Stationsgruppe 
wird auf 1 463 000 M, 
1. 
für Erweiterung mehrerer Stationsanlagen und Stations- 
einrichtungen (Gruppe III) auf 1 367000 4, 
3. für Verbesserung, Ergänzung und Vermehrung elektrischer Bahn- 
betriebs-Einrichtungen (Gruppe III) auf 75 000 -4. 
4. für Herstellung elektrischer Beleuchtungsanlagen (Gruppe III) auf 580 000 -# 
5. für Herstellung von Weg-Unter= und Ueberführungen an 
  
Stelle schienengleicher Ueberfahrten (Gruppe III) auf 520 700 4 
6. für Unterführung der Staatsstraße von Augsburg nach Ulm 
zunächst der Haltstelle Oberhausen bei Augsburg auf 125 000 4, 
7. für Ueberführung der Staatsstraße von Dillingen nach Günz- 
burg vom östlichen Ende der Station Günzburg auf 90 000 -#, 
8. für Unterführung der Dörrnhofstraße im östlichen Theile des 
Centralbahnhofes Nürnberg af . 152000.«, 
9. für Erweiterung von Werkstätteanlagen und für sonstige 
maschinentechnische Erfordernisse (Gruppe III) auf 358 000 , 
zusammen auf den Maximalbetrag uu0n 4 730 700 4. 
(vier Millionen siebenhundertdreißig tausend siebenhundert Mark) 
festgesetzt. 
Art. 2. 
Der k. Staatsminister der Finanzen ist ermächtigt, zur Deckung des in Art. 1 fest- 
gestellten Bedarfes ein auf die Staatseisenbahnen zu versicherndes Staatsanlehen im gleichen 
Betrage aufzunehmen. 
Die Ausgaben für die Verzinsung dieses Anlehens während der Banzeit und die 
Geldaufbringungskosten sind durch Erhöhung der Anlehenssumme zu beschaffen. 
Von der Zeit der Vollendung der in Art. 1 bezeichneten Objekte an hat die Ver- 
zinsung der für dieselben aufgewendeten Summe aus der Eisenbahnbetriebsrente zu erfolgen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.