Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Hosdienst· Nachricht. 
Im Namen Heiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 5. Februar 1896 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, den Oberst und 
Exempt in der Leibgarde der Hartschiere, 
Wilhelm Grafen von Tauffkirchen zu 
Guttenburg auf Dbm, auf sein allerunter- 
thänigstes Ansuchen zum k. Kämmerer zu 
ernennen. 
  
  
Hoftitel-Verleihung. 
Im Namen BSeiner Mojestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
mit Allerhöchstem Signate vom 6. Februar 
1896 dem Buch-, Kunst= und Musikalien= 
händler Anton Otto in Neustadt a. d. H. 
den Titel eines „Kgl. Bayer. Hof-Buch-, 
Kunst= und Musikalienhändlers“ zu ver- 
leihen. 
  
  
Staatsdienst-Machrichten. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter dem 7. Dezember 1895 
allergnädigst bewogen gefunden, 
a) vom 16. Dezember 1895 an nach 
Maßgabe des Tit. II § 18 der Verfassungs- 
urkunde: 
  
1. den Legationsrath bei der Gesandt- 
schaft am k. u. k. österreichisch-ungarischen 
Hofe, Eduard Grafen von Montgelas, 
unter Beförderung zum Geheimen Legations- 
rath II. Klasse, zum Ministerresidenten bei der 
Schweizerischen Eidgenossenschaft zu ernennen, 
2. den Legationssekretär II. Klasse im 
Staatsministerium des Königlichen Hauses 
und des Aeußern, Eduard Riederer Frei- 
herrn von Paar zu Schönau, unter Be- 
förderung zum Legationssekretär I. Klasse, 
zur Gesandtschaft am k. und k. österreichisch- 
ungarischen Hofe zu versetzen, 
3. den Legationssekretär II. Klasse bei 
der Gesandtschaft am k. preußischen Hofe, Otto 
Freiherrn von Ritter zu Grünstein, 
zum Legationssekretär I. Klasse zu befördern, 
b) vom 1. Jannar 1896 an: „ 
1. den außerordentlichen Gesandten und 
bevollmächtigten Minister am k. und k. öster- 
reichisch = ungarischen Oofe, k. Staatsminister 
und Staatsrath i. a. o. D., Otto Grafen 
von Bray-Steinburg, seinem allerunter- 
thänigsten Ansuchen entspechend, von seinem 
Posten abzuberufen und auf Grund des 
822 lit. C der IX. Beilage zur Verfassungs- 
urkunde unter wohlgefälliger Anerkennung 
der von ihm mit unentwegter Treue und 
seltener Opferwilligkeit in wichtigen Stellungen 
zum Wohle des Vaterlandes geleisteten mehr 
als sechzigjährigen ausgezeichneten Dienste in 
den bleibenden Ruhestand treten zu lassen, 
2. den außerordentlichen Gesandten und 
bevollmächtigten Minister am k. italienischen 
Hofe, Geheimen Legationsrath Clemens 
Freiherrn von Podewils-Dürniz, auf den
	        
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