Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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esth und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
    
  
17. 
München, den 4. Mai 1896. 
  
—— 
Inhalt: 
Bekanutmachung vom 2. Mai 1896, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die 
Stadtgemeinde Nürnberg betreffend. — Hofdienst-Nachricht. — Staatsdienst-Nachrichten. 
  
  
Nr. 8371. 
Bekanntmachung, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die 
Stadtgemeinde Nürnberg betreffend. 
Kl. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der 
Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes, einige 
Bestimmungen über die Inhaberpapiere betreffend, vom 18. März 1896, sowie der 
k. Allerhöchsten Verordnung vom gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 174 
und 185) der Stadtgemeinde Nürnberg auf Grund der Beschlüsse der Gemeindekollegien 
vom 20. Dezember 1892, vom 17.20. Januar und vom 30. Juni 1893 und der 
staatsaufsichtlichen Bescheide der k. Regierung, Kammer des Innern, von Mittelfranken vom 
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