Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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und staatsaufsichtlichen Beschlüsse, der Verloosungs- und Heimzahlungsplan und die zur 
Bekanntmachung der verloosten Schuldscheine bestimmten Organe aufgenonimen werden. 
München, den 24. Juni 1896. 
Krhr. v. Feilitsch. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter. 
  
Nr. 12180. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die 
Stadtgemeinde Haßfurt betreffend. 
f#. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der 
Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß Art 16 des Gesetzes, einige 
Bestimmungen über die Inhaberpapiere betreffend, vom 18. März 1896, sowie der Kgl. Aller- 
höchsten Verordnung vom gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 174 und 185) 
der Stadtgemeinde Haßfurt auf Grund der Beschlüsse der Gemeindekollegien vom 1. und 
4. Mai l. Is. und des staatsaufsichtlichen Bescheides des k. Bezirksamtes Haßfurt vom 
21. März und 18. Mai l. Is. die Genehmigung zur Ausgabe 3 ½/2% iger Schuld- 
verschreibungen auf den Inhaber im Nominalbetrage von 360 000 -, nämlich: 
60 Stück, Serie 1 Nr. 1— 60 zu je 2 000, 
100 „ „ 2 NFr. 61—160 „ „ 1000%, 
200 „ „ 3 JNr. 161—360 „ „ 500 7, 
140 „ „ 4 Nr. 361—500 „ „ 200%/, 
120 „ „ 5 Nr. 501—620 „ „ 100%, 
ausgestellt vom 1. Juli 1896 und halbjährig am 1. Januar und 1. Juli verzinslich, 
unter der Bedingung ertheilt, daß Zinskoupons nur auf höchstens 15 Jahre ausgegeben 
werden. 
München, den 26. Juni 1896. 
frhr. v. Feilitzsch. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter. 
Hofdienst-Nachricht. 19. Juni 1896 allergnädigst bewogen ge- 
Im Uamen Leiner Ajestät des Königs. funden, dem k. Stabskassa-Kontroleur beim 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= k. Obersthofmeisterstabe, Karl von Hartz, 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, den Titel und Rang eines Stabs-Ober- 
haben Sich mit Allerhöchstem Signate vom inspektors zu verleihen. 
  
 
	        
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