Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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halbjährig, am 1. April und am 1. Oktober verzinslich, unter der Bedingung ertheilt, daß 
in die Schuldverschreibungen die obenerwähnten Gemeinde- und Aufsichtsbeschlüsse, der Ver— 
loosungsplan und die zur Bekanntmachung der verloosten Schuldverschreibungen bestimmten 
Organe Aufnahme finden. 
München, den 29. Juni 1896. 
Erhr. v. Feilihhsch. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 21. Juni ds. Is. aller- 
Der General-Sekretär: 
v. Kopplstätter, Ministerialrath. 
  
gnädigst bewogen gefunden, dem praktischen 
Arzte Dr. Oskar Schröder, Leibarzt Seiner 
Königlichen Hoheit des Prinzen Alfons von 
Bayern, die Bewilligung zur Annahme und 
zum Tragen des ihm von Seiner Mazestät 
dem Kaiser von Oesterreich verliehenen öster- 
reichisch kaiserlichen Ordens der Eisernen Krone 
III. Klasse zu ertheilen.
	        
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