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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr
1894 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht.
II.
Steuerprincipale für das Jahr 1896.
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Oberbayern beträgt für das Jahr
1896 8755 483 „X, wovon ein Steuerprozent auf 87 554 sich berechnet.
III.
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1896.
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein-
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
IV.
Auf die bei Prüfung des Voranschlages durch den Landrath erfolgten Anträge und
Beschlüsse ertheilen Wir nachstehende Entschließung:
1. Der wiederholten Bitte des Landrathes um Uebernahme der Dotation der Kreis-
lehrerinnenbildungsanstalt in München auf Centralfonds sowie um Gewährung von staat-
lichen Stipendien an Zöglinge dieser Anstalt konnte nach den gegebenen Verhältnissen auch
für das Budget der XXIII. Finanzperiode eine Folge nicht gegeben werden
2. Durch die Beschlüsse der Kammern des Landtages ist entsprechend einem lang-
jährigen Wunsche des Landrathes der Bedarf der Lateinschule Burghausen vom 1. Januar
1896 an auf Staatsfonds übernommen worden. Der vom Landrathe als Bedarf der
genannten Lateinschule für das Jahr 1896 genehmigte Betrag von 14229 K 96 —J
wurde der allgemeinen Kreisreserve zugerechnet.
3. Dem Beschlusse des Landrathes wegen Neuregelung der Gehaltsverhältnisse des
Vorstandes der landwirthschaftlichen Kreislehranstalten in Landsberg, des Oekonomierathes
Wilhelm Bischoff, haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt und verweisen in dieser
Beziehung auf die Entschließung des Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und
Schulangelegenheiten vom 25. Februar ds. Is. Nr. 2684.
4. Der Landrath hat beschlossen, dem Projekte der Errichtung einer zweiten land-
wirthschaftlichen Winterschule als Kreisanstalt im Osten des Regierungsbezirkes von Ober-
bayern unter den dem Landrathe bekannt gegebenen besonderen Voraussetzungen prinzipiell
näher zu treten. Wir ertheilen diesem Beschlusse gerne Unsere Genehmigung und beauf-
tragen die Kreisregierung, Kammer des Innern, von Oberbayern, der nächsten Landraths-
Versammlung zur Durchführung des Projektes, insbesondere bezüglich des Ortes, an dem
die neue Schule errichtet werden soll, die weiteren Vorschläge zu unterbreiten.