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sätzlichen Aenderung der Pensionsansprüche des Realschulpersonales gegenüber dem Kreise
nahegerückt ist. Wir verweisen in dieser Beziehung auf die Verhandlungen in der Sitzung
der Kammer der Abgeordneten vom 7. Mai dieses Jahres (Stenographische Berichte
Seite 277—.282, Beilage Nr. 673 und in der Sitzung der Kammer der Reichsräthe
vom 6. Juni dieses Jahres, Beilage Nr. 718). Gegen die einstweilige provisorische
Anwendung der Satzungen als Verwaltungsnorm will eine Erinnerung nicht erhoben werden.
7. Die Beschlüsse des Landrathes zu den Rechnungen und über den Bedarf der Kreis-
irrenanstalten zu München und Gabersee einschließlich der dabei. bewilligten Gehaltserhöhungen,
Sustentationen und Unterstützungen, dann über den vollständigen Ausbau der Anstalt zu
Gabersee werden genehmigt.
8. Den Beschlüssen des Landrathes über Bewilligung eines Zuschusses von 1000
zur Unterstützung von Naturalverpflegungsstationen sowie eines Zuschusses von 1500 =
an die oberbayerische Arbeiterkolonie Herzogsägmühle ertheilen Wir unter Anerkennung der
darin zum Ausdruck gebrachten humänitären Bestrebung Unsere Genehmigung.
9. Die Beschlüsse des Landrathes über die Bewilligung von Mitteln zu den Ufer-
schut= und Wasserbauten des Kreises mit erhöhtem Bezuge für die Oberleitung und Fest-
setzung einer Tautieme für die bauleitenden Beamten bei Kreisfondswasserbauten, welche
ohne Staatszuschuß ausgeführt werden, erhalten gleichfalls Unsere Genehmigung.
10. Bezüglich der vom Landrathe gestellten Bitte um Herabsetzung des Zinsfußes für
die Landeskultur-Rentendarlehen verweisen Wir auf den § 20 des Finanzgesetzes vom
17. Juni 1896.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir demselben
für die umsichtige Wahrung und bereitwillige eifrige Förderung aller Interessen und An-
forderungen des Kreises wieder Unsere wohlgefällige Anerkennung aus und verbinden
damit die Versicherung Unserer Huld und Gnade.
München, den 9. Juli 1896.
Luitpold,
Prinz von SLayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Riedel. frhr. v. Feilitzsch v. Landmann.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Kopplstätter.