Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
in den Budgets der XIX. und XXI. Finanzperioden für die 
  
  
XW 37. 391 
« Festgesetzter 
Cap. 18 Vortrag Betrag 
I »Es-J 
VIII. Uebrige Kreisausgaben. 
Für Hebung bestehender und Gründung neuer Fenerwehren 3 000 — 
Für Inspektion der oberbayerischen Feuerwehren und für 
Regie des Kreisausschusses derselben . 1000 — 
Beiträge gemäß § 30 des Bauunfallversicherungsgesetzes . 7143 56 
1 Summa Cap. VIII 11 143 56 
1IX.Augemeiner Reservefond . 835 115 03 
Summa Cap. IX für sich. 
. Summoa der Kreis-Ausgaben221929 17 
II. Abschnitt. # 
3 Krei 3 Einnahmen. 6 
J. Zuschüsse aus der Staatskasse. = 
A. Zuschüsse aus Centralfonds für Erziehung und Bildung. 1 
Lateinschulen. 
Tit. 1. Die auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen bernhenden 
Fundationsbeträüge ... — — 
Tit. 2. Aus der Kreisschuldotation. 2576 32 
Tit. 3. Pensionen für quiescirte Studienlehrer und Sindienlehrers- 
Relikten ODD. — — 
Summa 1 2 576 32 
Gewerblich-technische Schulen ..... — — 
Summa y — — 
Deutsche Schulen 
Tit. 1. Auf speziellen Rechtstireln und Bewilli imrger teihende zur 
dationsbeiträge . 15 763 42 
Tit. 2. Leistungen für ständige Bauausgaben 17 81 
Tit. 3. Budgetmäßige Kreisschuldotation . 7601810 
Teit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullohrer nach dem Ge- 
setze vom 10. November 1861 die früheren Kongrualergänzungs- 
6 zuschüsse 16 417 80 
i Tit. 5. Zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schullehrer, 
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen. sowie der Schulgehilfen 142 831 87 
Tit 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 .X an alle Schul- 
verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen S1 540 — 4 — — 
Tit 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Willigungen 
5 
  
wirklichen Schullehrer à 90 A nach 5, 10, 13, 15, 20 und je 
weiteren 5 Dienstjahren von der erstandenen Seminarschluß- 
prüfung, dann für die ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen 
und Verweserinnen à 72 4 nach 5 und von 45 .4 nach 10, 
13, 15, 20 und je weiteren 5 Jahren von dem bezeichneten 
Zeitpunkt an gerechnet 666 478.4 55 
  
 
	        
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