Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Weberschule in Passau für 1896 zu bewilligen, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
Dagegen vermögen Wir der daran geknüpften Bitte um Aufhebung dieser Schule, deren 
Fortbestand als Kreisanstalt der Landrath durch seinen im Landrathsabschiede vom 15. April 
1871 Abtheilung IV Ziffer 6 genehmigten Beschluß vom 1. Februar gl. Is. ausdrücklich 
anerkannt hat, aus dem Grunde eine Berücksichtigung nicht zuzuwenden, weil der Fort- 
bestand der Schule im Interesse der immer noch zahlreichen Weberbevölkerung Niederbayerns, 
welche anderen Erwerbszweigen nicht so leicht zugeführt werden kann, als dringend wünschens- 
werth erscheint. 
4. Den Beschlüssen des Landrathes über die Verwendung der Zinsen des sogen. Kultur- 
Rentenfonds zur Förderung der Landwirthschaft und die Erhöhung des Beitrages für 
Stipendien zum Besuche des Hufbeschlagunterrichts ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
5. Desgleichen genehmigen Wir die Beschlüsse des Landrathes über die Gehalts= und 
Pensionsverhältnisse der Beamten und Bediensteten der Kreisirrenanstalt Deggendorf, sowie 
über den sonstigen Aufwand für diese Anstalt, soweit Wir hiewegen nicht bereits besondere 
Entschließung ertheilt haben. 
6. Die von dem Landrathe beschlossene kaufsweise Abtretung des im Eigenthume der 
Kreisgemeinde stehenden, bei der k. Kreisrealschule in Passau befindlichen sogenannten 
„botanischen Gärtchens“ Plan Nr. 450⅛ zu 60¾ qm nebst der mit diesem Grundstücke 
verbundenen Stützmauer um den Gesammtpreis von 877 50 J wird unter den von 
der Kreisregierung von Niederbayern vorgeschlagenen Bedingungen genehmigt, ebenso die Ein- 
verleibung des Kaufschillings in den Baufond der Kreisrealschule. 
7. Der Landrath hat die Uebernahme der Realschulen des Kreises auf Staatsfonds 
beantragt. 
Wir verweisen auf die neuerlichen Verhandlungen des Landtags über diesen Gegen- 
stand (Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 7. Mai l. Is., stenogr. Berichte 
S. 277—282, Beilage Nr. 673 und Sitzung der Kammer der Reichsräthe vom 6. Juni l. Is., 
Beilage Nr. 718), bei welchen Seitens der Staatsregierung erklärt wurde, daß sie bereit 
sei, mit den Kreisen und betheiligten Gemeinden in Gemäßheit des Beschlusses der Kammer 
der Abgeordneten vom 11. April 1894 wegen Veränderung der Verhältnisse der Real= 
schulen zu verhandeln, daß sie aber als Basis der Verhandlungen das Anerbieten der Ueber- 
nahme der künftig anfallenden Pensionslasten auf die Staatskasse gegen gewisse im Interesse 
der Schulverwaltung zu fördernde Gegenleistungen (insbesondere durchgängige Bemessung 
der Gehalte nach den Regulativen für das Gymnasialpersonal, Bewilligung der Mittel für 
eine angemessene Anzahl von Professorenstellen und Beseitigung der gemeindlichen Präsentations- 
rechte) vorziehen würde.
	        
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