Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

M 37. 395 
Die nach dieser Erklärung, welche die Kammer der Abgeordneten ohne Erinnerung zur 
Kenntniß zu nehmen beschlossen hat, veranlaßten weiteren Maßnahmen unterliegen noch der 
Erwägung. 
8. Dem wiederholten Antrage des Landrathes auf Gewährung taxfreier Benützung 
der Staatseisenbahnen für die Geschworenen vermögen Wir keine Folge zu geben. 
Indem Wir dem Landrathe diesen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm neuerdings 
Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen und ersprießlichen Förderung der Wohl- 
fahrt des Kreises, sowie die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 11. Juli 1896. 
Luitpold, 
Prinz von Sayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Trailsheim. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. Frhr. v. Leonreod. v. Landmann. Staatsrath v. May. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter. 
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