Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
—7 
III b) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung dienst- 
unfähig gewordener Schullehrer: 
aa) aus Centralfonds. 82 040 — 
bb) aus Kreisfonds: 
5 ordentlicher Zuschuß 55596 — 
6) außerordentlicher Zuschuß zur Vermehrung des Stamm- 
vermögens . . 1000—- 
c) Unterstützungsbeiträge für Schullehrersrelikten: 
aa) aus Centralfonds: 
a) nach der in der XX. Finanzperiode festgesetzten Norm 
(240 ./ für eine Wittwe, 130 für eine Doppelwaise 
und 100 .X für eine einfache Waise) 77 5004— – — 
6) für dürftige, dem Unterstüluungsalter entwachse ene Lehrer. 
waisen 2000 — 
bb) aus Kreisfonds: 
a)im Allgemeinen (in bisheriger Weise) . 8200— 
OzurBestrettungdernachalteren Bewilligungen zu 
leistenden Absente. 535 78 
d) Zuschuß an die besondere Schullehrer= Wittwen- und Waisenkasse 
des Kreises und zwar: 
a) ordentlicher Zuschuß 7000 — 
6) außerordentlicher Zuschuß . 4500 — 
7) Beitrag an den Privatverein zur unterstützung T 
unfähiger Schullehrer in Niederbayern. 686 — 
Tit. 11. Unterstützungen für dürftige Schulamtszöglinge und Schul- 
praktikanten: 
a) für dürftige Schulamtszöglinge. 2000 — 
dann für Schulpraktikanten. . 1 000 — 
b) für Präparandinnen im Präparandinnen- Institut der armen 
Schulschwestern zu Weichs in Oberbayern ... . 540 — 
Tit. 12. Uebrige Ausgaben: 
a) zur Förderung der Distriktsschulbibliotheken für die Fortbildung 
der Schullehrer 500 — 
b) zur Organisirung von Schullhrer Feortbildungskurer (Konferenz- 
bezirken) 3 680 — 
I) Remunerationen, resp. Unterstützungen für forbiidungefthin 
Schuldienst- Exspektanten . 500 — 
d) für den Unterricht der armen Schulschwestern Z 1 050 — 
e) für die englischen Fräulein als Lehrerinnen an Volksschulen 450 — 
s)Remnnerationen für die Lehrerinnen der weiblichen Handarbeiten 10 800 — 
Tit. 13. Reservefond für die deutschen Schulen ...... 8410E 
Summa§1:528121.«—-J 695000—— 
  
  
 
	        
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