Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

M. 37. 405 
Nr. 12762. 
Abschied für den Landrath der Pfalz über dessen Verhandlungen in den Sitzungen vom 
11. bis 23. November 1895. 
Im Namen Beiner Majestüt des Königs. 
Luitpold, 
Vvon Gottes Guaden Söniglicher Prim von Hauern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe der Pfalz in seinen Sitzungen vom 
11. bis 23. November 1895 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen und er- 
theilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1894. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1894 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1896. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks der Pfalz beträgt für das Jahr 1896 
3 420 017 ¾“ 13 J, wovon ein Steuerprozent auf 34 200 & 17 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1896. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die Beschlüsse und Anträge des Landrathes ertheilen Wir folgende Entschließungen: 
1. Der Landrath hat den Rektoren der Progymnasien und Realschulen, dann den 
Subrektoren der Lateinschulen nunmehr die Gleichstellung mit den Gehaltsbezügen der 
Gymnasialprofessoren nach Maßgabe des Gehaltsregulatives für die pragmatischen Staats- 
diener vom 11. Juni 1892 bewilligt. Wir haben diesem Beschlusse bereits Unsere Ge- 
nehmigung ertheilt und verweisen in dieser Beziehung auf die Entschließung des k. Staats-
	        
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