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ministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten vom 21. Juni 1896
Nr. 9457.
2. Durch die Beschlüsse der Kammern des Landtages ist der Bedarf der Lateinschule
Kaiserslautern vom 1. Januar 1896 an, der Bedarf der Lateinschulen Landau und Neu—
stadt a. d. Haardt vom 1. September 1896 an auf Staatsfonds übernommen und dadurch
einem wiederholt geäußerten Wunsche des Landrathes der Pfalz entsprochen worden. Da
für das Jahr 1896 entsprechend der Beschlußfassung des Landrathes aus der Position für
die Lateinschule Kaiserslautern der Aufwand für die Gehaltsaufbesserung der Vorstände der
pfälzischen Mittelschulen bestritten werden soll, da ferner bei den Lateinschulen Landau und
Neustadt a. d. Haardt im Jahre 1896 nur Ratenbeträge unverwendet bleiben, wurde von
einer Aenderung der vom Landrathe festgesetzten einschlägigen Etatspositionen Umgang ge—
nommen; die nicht zur Verausgabung gelangenden Beträge werden dem Rechnungsaktivreste
des Nachjahres zufallen.
3. Der vom Landrathe beschlossenen Erhöhung der Summe in Cap. III § 1 Titel 5
der Ausgaben auf Zulagen an Lehrer und Verweser auf schwierigen und gering dotirten
Schulstellen auf 35 000 .X ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
4. Die Bitte des Landrathes um Erhöhung des Centralfondszuschusses für die Kreis-
bangewerkschule in Kaiserslautern konnte bei Zuweisung dieses Zuschusses für 1895 im
Hinblick auf die Verhältnisse dieser Anstalt, deren Aenderung zur Zeit der Erwägung
unterliegt, nicht berücksichtigt werden. Nach erfolgreichem Abschlusse der getroffenen Ein-
leitungen wird die gestellte Bitte weitere Würdigung finden.
5 Der Landrath hat die zur Aufstellung eines zweiten Kulturingenieurs erforderlichen
Mittel bewilligt und hiedurch den Interessen der Landeskultur in anerkennenswerther Weise
Rechnung getragen. Wir haben diesem Beschlusse, sowie den auf die landwirthschaftliche
Feldversuchsstation Kaiserslautern sich beziehenden Landrathsbeschlüssen, Unsere Genehmigung
bereits ertheilt und verweisen in dieser Hinsicht auf die an die k. Regierung, Kammer des
Innern, der Pfalz ergangene Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern vom
24. Dezember 1895 Nr. 23669.
6. Dem Landrathsbeschlusse, für Errichtung einer Fohlenaufzuchtanstalt in Göllheim
einen Zuschuß zu gewähren, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
7 Die vom Landrathe gefaßten Beschlüsse in Bezug auf Gewährung erhöhter Geld-
mittel für die Bildung von Stammzuchtbezirken und Stammzuchtgenossenschaften erhalten
hiemit Unsere Genehmigung unter besonderer Anerkennung der vom Landrathe bethätigten
Fürsorge für Förderung einer einheitlichen Zuchtrichtung und für Hebung und Verbesserung
der Rindviehzucht überhaupt.
8. Dem Beschlusse des Landrathes über die Erhöhung der von der Pensionskasse für