Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

4½327. 407 
pfälzische Kreisbedienstete und deren Relikten zu zahlenden Pensionssätze ertheilen Wir 
gerne Unsere Genehmigung. 
9D. Die vom Landrathe beschlossenen Aenderungen der Satzungen der Kreisirrenanstalt 
Klingenmünster und der Kreiskranken= und Pflegeanstalt Frankenthal haben Wir bereits 
genehmigt; Wir verweisen hiewegen auf die an die k. Regierung, Kammer des Innern, 
der Pfalz ergangene Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern vom 6. Juni 1896 
Nr. 9655. 
Auch den übrigen auf diese Kreisanstalten sich beziehenden Landrathsbeschlüssen ertheilen 
Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm 
Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen und ersprießlichen Förderung der Wohl- 
fahrt des Kreises und versichern ihn Unserer Huld und Gnade 
München, den 1. Juli 1896. 
Luitpold, 
Prinz von Sayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Frhr. v. Feilitzsch. v. Landmann. Staatsrath v. May. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.