Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Aebersicht 
ber Kreisausgaben uno Kreiseinnahmen oes Regierungsbezirkes 
der Ffalz für das Jahr 1896. 
  
Cap. 
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
— 
  
II. 
III. 
  
  
I. Abschnitt. 
Kreis-Aus gaben. 
Auf Erhebung und Verwaltung der Kreis-Einnahmen 
453 92 
  
Summa Cap. 1 für sich. 
Bedarf des Landrathes. 
Diäten und Reisekosten der Landrathsmitglieder 
Diäten und Reisekosten der Mitglieder des Landraths- 
ausschusses ( A QQ(J0QJ)T7d8d 
Regiekosten 
2 400 — 
650 
1 200 
  
Summa Cap. II 
Auf Erziehung und Bildung. 
Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Ständige Bezüge des Lehrer-Personales: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 
b) aus der Kreisschuldotaitoaoan::: 
c) Anschlag der ärarialischen Dienstwohnungen und Dienstgründe 
Tit. 2. Gehaltsergänzungszuschüsse: 
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotationsgesetzes vom 
10. November 1861 einschlüssig der früheren Kongrual-Ergänz- 
ungs-Zuschüsse (Cap. 1 § 3 Tit. 4 der Einnahmenhmn 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des gesammten 
Lehrpersonals in der bisherigen Weise aus Centralfonds 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 an alle Verweser 
und Schulgehilfen, sowie an die weltlichen Lehrerinnen ein- 
schlüssig der Verweserinnen und Hilfslehrerinnen 37 164.199.— 
d) zur Aufbesserung des Lehrereinkommens aus Kreisfonds 
Tit. 3. Dienstalterszulagen: 
a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der 
XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirklichen Schullehrer 
à 90 .K nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienst- 
jahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die 
ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen 
à 72.X nach 5 und von je 45 .KX nach 10, 13, 15, 20 und je 
weiteren 5 Jahren von dem bezeichneten Zeitpunkte an gerechnet 
632 240 A 96 4t 
1111 
4250 
119 990 — 
202 328 95 
  
 
	        
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