Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

  
Blatt 
   
seh- und Verordnungs 
für das 
Königreich Bayern. 
JW 6. 
München, den 8. Februar 1896. 
Juhalt: 
Bekanntmachung vom 24. Jannar 1896, Gesammtverzeichnisse der den Militäranwärtern in den Bundes- 
staaten vorbehaltenen Stellen, sowie der zur Anstellung von Militäranwärtern verpflichteten Privat-Eisenbahnen, 
Verzeichniß der in den Bundesstaaten eingesetzten Vermittelungsbehörden betreffend. 
  
  
  
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No. 1717. 
Bekanntmachung, Gesammtverzeichnisse der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten 
vorbehaltenen Stellen, sowie der zur Anstellung von Militäranwärtern verpflichteten Privat— 
Eisenbahnen, Verzeichniß der in den Bundesstaaten eingesetzten Vermittelungsbehörden betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern und fl. Kriegsministerium. 
Unter Bezug auf die Ausführungs-Bestimmungen vom 22. November 1885 zu § 8 
Ziff. 2 der Grundsätze für die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den 
Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern (Gesetz= und Verordn.-Bl. Seite 669) 
wird nachstehend eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 26. November 1890 ver- 
öffentlicht, welche auf Seite 397 des Centralblattes für das Deutsche Reich enthalten ist. 
München, den 24. Januar 1896. 
frhr. v. Feilihsch. Frhr. v. Asth. 
Der General--Sekretär: 
Ministerialrath v. Koppl stätter. 
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