Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

  
  
  
M. 37. 417 
Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
A— 
III. Erkennungsgebühr des Matthäus Müller von Otterstadt 
für Herstellung einer Ueberfahrt und einer Einladestelle am 
sogenaunten Ellenbogen unterhalb Speyer 5— 
6 Erkennungsgebühr des Joseph Gantner von Sondernheim 
für Benützung des Hauptrheindammes als Fahrweg und mit 
der Rollbhn 2 — 
7Erkennungsgebühr der Gemeinde Oppau für Erbauung 
eines Färcher= und Dammwachthauses auf. dem. Hauptrhein- 
damme 1— 
8 Erkennungsgebühr der „Vereinigten Speyerer ziegel- 
werke“ in Speyer für Benützung eines Streifens der äußeren 
Dammböschung oberhalb km 0,5 der Rheindammeintheilung 
als Lagerplatz. 20 — 
9 Erkennungsgebühr des Emil Metzner in Frankenthal für 
Anlage einer Rohrwasserleitung quer durch den Rheindamm 
bei km 11,7 in der Gemarkung von Oppau 1— 
10 Erkennungsgebühr der Gebrüder Giulini in Ludwigs- 
hafen al Rh. für Benützung des Oauptrheindammes bei Anlage 
eines Industriegeleises . 5— 
Summa Cap llI 20 950 59 
IV. Kreisnmlage zu 39,2 Prozent 
von der Steunerprincipalsumme von 3°420 017 .K 13 — nach Abzug 
von ½ % für ungiebige Posten im Nettobetrage von 1 336 177 89 
V. Aktivreste der Kreisfonds früherer Jahre . 116 799 16 
Summa der Kräss- — 1 866 735 78 
  
  
  
  
  
  
  
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