Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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auf die Entschließungen des k. Staatsministeriums des Innern vom 10. Januar, 2. Februar 
und 6. Juni l. Is. Nr. 347, 2136 und 9655. 
Den übrigen diese Anstalt betreffenden Beschlüssen des Landraths ertheilen Wir 
hiermit Unsere Genehmigung. 
6) Dem Beschlusse des Landrathes, wodurch die Beiträge für Distriktsstraßen und 
wichtige Verbindungswege auf 51.500 1X erhöht worden sind, ertheilen Wir gerne die 
Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir seiner 
opferwilligen und ersprießlichen Förderung der Interessen des Kreises Unsere wohlgefällige 
Anerkennung aus und versichern ihn neuerdings Unserer Huld und Gnade. 
München, den 3. Juli 1896. 
Luitpold, 
Prinz von Layern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. Staatsrath v. Wisbeck, 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Koppl stätter.
	        
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