Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Abdruck. 
Bekanntmachung. 
Nachstehend wird 
1. ein neues „Gesammtverzeichniß der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten 
vorbehaltenen Stellen“, 
2. ein neues „Gesammtverzeichniß der Privat-Eisenbahnen und durch Private 
betriebenen Eisenbahnen, welchen die Verpflichtung auferlegt ist, bei Besetzung 
von Beamtenstellen Militäranwärter vorzugsweise zu berücksichtigen“, 
*. ein „Verzeichniß der in den Bundesstaaten eingesetzten Vermittelungsbehörden“ 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Das Verzeichniß zu 1 tritt an die Stelle des durch Bekanntmachung vom 24. Juni 1887 
(Central-Blatt S. 217) nebst den hierzu ergangenen Nachträgen veröffentlichten Verzeichnisses, 
das Verzeichniß zu 2 an die Stelle des durch Bekanntmachung vom 11. September 1894 
(Central-Blatt S. 395 und 397) veröffentlichten Verzeichnisses. 
Berlin, den 26. November 1895. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher.
	        
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